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   BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00   

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https://dejure.org/2001,8901
BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00 (https://dejure.org/2001,8901)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2001 - 4 StR 567/00 (https://dejure.org/2001,8901)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2001 - 4 StR 567/00 (https://dejure.org/2001,8901)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. StGB; § 212 StGB; § 224 Abs. Nr. 1 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Aufgeben; Freiwilligkeit; Gefährliche Körperverletzung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00
    Da nicht festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte weitere Stiche gegen den T. ausführen wollte, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er - ohne durch eine Zwangslage an der Tatvollendung gehindert worden zu sein (vgl. BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 26) - nicht weiterstechen wollte.
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98

    Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00
    Da nicht festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte weitere Stiche gegen den T. ausführen wollte, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er - ohne durch eine Zwangslage an der Tatvollendung gehindert worden zu sein (vgl. BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 26) - nicht weiterstechen wollte.
  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00
    Da nicht festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte weitere Stiche gegen den T. ausführen wollte, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er - ohne durch eine Zwangslage an der Tatvollendung gehindert worden zu sein (vgl. BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 26) - nicht weiterstechen wollte.
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93

    Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - 4 StR 567/00
    Da nicht festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte weitere Stiche gegen den T. ausführen wollte, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, daß er - ohne durch eine Zwangslage an der Tatvollendung gehindert worden zu sein (vgl. BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 26) - nicht weiterstechen wollte.
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Auch die Entscheidung, von der Tatausführung abzusehen, um eine andere Tat zu beginnen, ist in der Rechtsprechung als freiwillige Entscheidung anerkannt, weil es auf eine Bewertung der Motivation insoweit nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 5 StR 115/13, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. März 2001 - 4 StR 567/00, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 2 StR 100/97, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, juris Rn. 7).
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